Abk. 27.6.19 Beschluss 2008/615/JI


Artikel-Nr. 0.362.41.D

Abkommen vom 27. Juni 2019 zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die
Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses
2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur
Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden
Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur
Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere
zur Bekämpfung des Terrorismus und der
grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs
sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über
die Akkreditierung von Anbietern Kriminaltechnischer
Dienste, die Labortätigkeiten durchführen (Prümer
Zusammenarbeit)
(Stand am 01.03.2023)

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ST

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