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Voranschlag 2024 Band 3
mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025 - 2027
Bundesbeschlüsse
Der Bundesrat legt der Bundesversammlung im August einen von der Eidgenössischen Finanzverwaltung erarbeiteten Entwurf des Voranschlags vor. Nach der Beratung und Verabschiedung des Voranschlags durch die eidgenössischen Räte in der Wintersession erfolgt die Bereinigung des Zahlenwerks in den Bundesbeschlüssen. Die Bundesbeschlüsse halten das Ergebnis der parlamentarischen Beratung fest.
Eidgenössische Finanzverwaltung - EFV 2024